Klinikphase 40 plus 40
Je 40 Stunden sind für zentrale Notaufnahme und Anästhesie beziehungsweise einen anästhesiologischen Funktionsbereich vorgesehen.
Ein quellenbasierter Überblick zur seit 2025 geltenden RettSanAPrV M-V – mit Stundenstruktur, Klinikaufteilung und digitalen Unterrichtsformaten.
Medizingo steht in keiner institutionellen oder wirtschaftlichen Verbindung zu Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern M-V. Verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Informationen der genannten offiziellen Stellen.
Die Verordnung vom 11. Februar 2025 übernimmt das Kompetenzprofil der Empfehlung des Ausschusses Rettungswesen von 2019 und macht den Aufbau für Mecklenburg-Vorpommern verbindlich.
Die 80 Krankenhausstunden sind konkretisiert: 40 Stunden entfallen auf eine zentrale Notaufnahme und 40 auf eine anästhesiologische Fachabteilung oder einen entsprechenden Funktionsbereich. Für die Praxisabschnitte ist ein Ausbildungsnachweisheft zu führen; eine digitale Form kann von der Schule vorgegeben werden.
Offizielle Website öffnenJe 40 Stunden sind für zentrale Notaufnahme und Anästhesie beziehungsweise einen anästhesiologischen Funktionsbereich vorgesehen.
Selbstgesteuerte digitale Formate dürfen höchstens zehn Prozent der 240 Unterrichtseinheiten umfassen; andere geeignete digitale Unterrichtsformen sind nur anteilig vorgesehen.
Die Schule kann für die beiden Praxisabschnitte eine digitale Dokumentationsform vorgeben.
Die vier Abschnitte sollen grundsätzlich in der in der Verordnung genannten Reihenfolge absolviert werden.
Der theoretisch-fachpraktische Abschnitt findet an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte statt und endet mit einer Erfolgskontrolle.
Auf die aufgeteilte Krankenhausphase folgen 160 Stunden praktische Ausbildung im Rettungsdienst.
Der Abschlusslehrgang bereitet auf die Prüfung vor; Zulassung und Durchführung richten sich nach der Landesverordnung.
Prüfe die in der aktuellen Verordnung genannten Zugangsnachweise und reiche sie bei der Ausbildungsstätte fristgerecht ein. Schule, Klinik und Rettungswache müssen die jeweiligen landesrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Ausbildungsabschnitte aus anderen Ländern gelten als anerkannt, wenn sie nachweislich der 2019er Empfehlung entsprechen. Für sonstige Vorbildungen entscheidet die zuständige Behörde auf Antrag über die Gleichwertigkeit.
Medizingo ist kein anerkanntes Unterrichts- oder Nachweisheftsystem des Landes. Die App kann selbstständige Wiederholung ergänzen, aber weder Präsenz-/Synchronunterricht noch Pflichtpraxis ersetzen.
Wiederhole Grundlagen für Notaufnahme und Anästhesie passend zu den zwei 40-Stunden-Blöcken.
Dokumentiere Pflichtzeiten ausschließlich in der von der Schule vorgegebenen Form.
App-Lernen ist zusätzliche Eigenarbeit und darf nicht als anrechenbarer Ersatz für vorgeschriebene Stunden verstanden werden.
Diese Quellen bildeten die Grundlage der redaktionellen Prüfung am 13. Oktober 2026. Inhalte, Fristen und Rechtslagen können sich ändern.
Die Verordnung wurde am 11. Februar 2025 erlassen und im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
240 Unterrichtseinheiten Schule, 80 Stunden Krankenhaus, 160 Stunden Rettungsdienst und 40 Stunden Abschlusslehrgang.
Je 40 Stunden sind in zentraler Notaufnahme und Anästhesie beziehungsweise einem anästhesiologischen Funktionsbereich vorgesehen.
Selbstgesteuertes Lernen oder E-Learning darf höchstens zehn Prozent des 240-UE-Abschnitts ausmachen.
Ja, für die Praxisabschnitte. Die Schule kann eine digitale Form vorgeben.
Nein. Die App ist eine freiwillige Lernhilfe ohne Anerkennung als Ausbildungsstunde.