Kein staatlich einheitlicher Ausbildungsweg
Das Innenministerium beschreibt die Qualifizierung derzeit ausdrücklich als nicht staatlich geregelt.
Ein unabhängiger Überblick zur besonderen Rechtslage in Baden-Württemberg – mit Mindestumfang, Einsatzrolle, Anbieterprüfung und aktuellen amtlichen Quellen.
Medizingo steht in keiner institutionellen oder wirtschaftlichen Verbindung zu Rettungssanitäter-Qualifizierung in Baden-Württemberg. Verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Informationen der genannten offiziellen Stellen.
Anders als mehrere andere Bundesländer verfügt Baden-Württemberg nach aktueller Ministeriumsangabe noch nicht über eine staatliche Ausbildungs- und Prüfungsregelung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter. Der offiziell genannte Mindestumfang beträgt 520 Ausbildungsstunden.
Das Rettungsdienstgesetz 2024 ermächtigt das Innenministerium, Ausbildung und Prüfung künftig per Rechtsverordnung zu regeln. Bis eine solche Regelung in Kraft tritt, dürfen Detailangaben einzelner Schulen nicht als landesweit identisch dargestellt werden.
Offizielle Website öffnenDas Innenministerium beschreibt die Qualifizierung derzeit ausdrücklich als nicht staatlich geregelt.
Hilfsorganisationen bieten die Ausbildung nach Landesangabe mit mindestens 520 Ausbildungsstunden an; die konkrete Aufteilung ist anbieterspezifisch zu kontrollieren.
Das Rettungsdienstgesetz von 2024 schafft die Grundlage für eine künftige Rechtsverordnung zu Zugang, Inhalt, Dauer und Prüfung.
Ein typisches 520-Stunden-Schema anderer Länder darf nicht ungeprüft auf Baden-Württemberg übertragen werden.
Anbieter vermitteln medizinische, organisatorische und rettungsdienstliche Grundlagen. Umfang und Nachweisformen müssen in den aktuellen Kursunterlagen stehen.
Praktische Ausbildungsanteile gehören regelmäßig zum 520-Stunden-Weg; Einsatzorte, Reihenfolge und Anerkennung sind vor Anmeldung schriftlich zu klären.
Prüfungsform und Zeugnis richten sich nach dem anerkannten Ausbildungskonzept des Anbieters. Arbeitgeber und Leistungsträger können weitere Anforderungen stellen.
Frage den Anbieter vor Vertragsabschluss nach Gesamtumfang, Eingangsvoraussetzungen, Praxisplätzen, Prüfungsordnung, Anerkennung und der Stelle, die das Abschlusszeugnis ausstellt. Allgemeine Werbeaussagen reichen für diese Prüfung nicht aus.
Prüfe kurz vor Kursbeginn erneut die Seite des Innenministeriums. Sobald eine Rechtsverordnung auf Grundlage von § 16 Absatz 2 Rettungsdienstgesetz in Kraft tritt, können sich Struktur und Anforderungen landesweit ändern.
Medizingo ist kein Angebot des Landes oder einer Hilfsorganisation. Die App kann ausgewählte Grundlagen wiederholen, ersetzt aber weder Kurs, Praxis, Anbieterprüfung noch medizinische Entscheidungen im Einsatz.
Nutze nur Themen, die zum aktuellen Kursabschnitt passen, weil Baden-Württemberg keine einheitliche staatliche Reihenfolge vorgibt.
Abläufe und Handgriffe müssen unter den Regeln des Ausbildungsortes geübt werden; Quizwissen allein ist keine Handlungskompetenz.
Verwechsle die aktuelle BW-Situation nicht mit den Prüfungsverordnungen von Hessen, NRW oder Bayern.
Diese Quellen bildeten die Grundlage der redaktionellen Prüfung am 12. Oktober 2026. Inhalte, Fristen und Rechtslagen können sich ändern.
Nach aktueller Auskunft des Innenministeriums nein. Die Qualifizierung wird insbesondere von Hilfsorganisationen angeboten.
Das Land nennt mindestens 520 Ausbildungsstunden. Die konkrete Aufteilung muss beim jeweiligen Anbieter geprüft werden.
Derzeit besteht keine staatliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Frage den Anbieter nach Prüfungsordnung und Anerkennung.
Das Innenministerium nennt sie als zweite Person auf dem Rettungswagen und als betreuende Person auf dem Krankentransportwagen.
Ja. Das Rettungsdienstgesetz ermächtigt das Innenministerium zum Erlass einer Rechtsverordnung für Ausbildung und Prüfung.
Nein. Die App ist nur eine ergänzende Lernhilfe und keine Ausbildungsstätte, Praxisanleitung oder medizinische Entscheidungshilfe.