Eine landesweit zuständige Stelle
Referat 25 des Regierungspräsidiums Karlsruhe bündelt Ausbildungswesen, Schulaufsicht und berufsrechtliche Anliegen für NotSan in ganz Baden-Württemberg.
Ein unabhängiger Wegweiser zur dreijährigen NotSan-Ausbildung in Baden-Württemberg – mit landesweiter Behördenzuständigkeit, offizieller Schulliste, Anerkennungswegen und Lernhinweisen.
Medizingo steht in keiner institutionellen oder wirtschaftlichen Verbindung zu Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 25. Verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Informationen der genannten offiziellen Stellen.
Ausbildungsziel, Zugang, Dauer und Prüfungsrahmen werden durch NotSanG und NotSan-APrV bundesweit vorgegeben. Die Ausbildung verbindet Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule mit praktischen Abschnitten in genehmigten Lehrrettungswachen und geeigneten Krankenhäusern.
Der konkrete Mehrwert für Baden-Württemberg liegt in der gebündelten Verwaltung: Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist landesweit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zuständig. Seine Schulliste war bei der Prüfung dieser Seite mit Stand 2. Februar 2026 ausgewiesen. Vor einer Bewerbung muss dennoch die jeweils aktuelle Fassung geöffnet werden.
Offizielle Website öffnenReferat 25 des Regierungspräsidiums Karlsruhe bündelt Ausbildungswesen, Schulaufsicht und berufsrechtliche Anliegen für NotSan in ganz Baden-Württemberg.
Die Regierungspräsidien veröffentlichen eine Liste staatlich anerkannter Schulen. Sie bestätigt den Status, ist aber keine Qualitätsrangliste und keine Garantie für freie Ausbildungsplätze.
Auf der Behördenseite stehen unter anderem Unterlagen zur Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen und für Zweitschriften bereit. Über eine Verkürzung wird individuell entschieden.
Die Pflichtbestandteile sind Bundesrecht. Schule und Träger legen daraus den konkreten Ausbildungsplan, die Reihenfolge der Blöcke und die örtlichen Praxispartner fest.
Der theoretische und praktische Unterricht umfasst bundesweit 1.920 Stunden. Dazu gehören Notfallsituationen, medizinische Maßnahmen, Kommunikation, Einsatzorganisation, Recht und Zusammenarbeit im Team.
Die praktische Ausbildung umfasst bundesweit 1.960 Stunden an einer genehmigten Lehrrettungswache und 720 Stunden in geeigneten Krankenhäusern. Einsatz- und Rotationspläne legt der jeweilige Ausbildungsverbund fest.
Am Ende stehen schriftliche, mündliche und praktische Prüfungsteile. Die geschützte Berufsbezeichnung darf erst mit der erforderlichen staatlichen Erlaubnis geführt werden.
Bewirb dich bei einem aktuellen Ausbildungsträger oder einer anerkannten Schule aus der amtlichen Übersicht. Rettungsdienstträger können neben den gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen eigene Auswahlverfahren, Führerscheinanforderungen, Praktika oder Eignungstests vorsehen. Maßgeblich ist die konkrete Ausschreibung.
Für die Anrechnung früherer Ausbildungen, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen verweist das Land auf das Regierungspräsidium Karlsruhe. Eine Gleichwertigkeit oder Verkürzung kann Medizingo nicht vorhersagen.
Medizingo ist unabhängig vom Regierungspräsidium, den Schulen und Rettungsdienstträgern. Die App kann medizinisches Wissen aktiv wiederholen, ersetzt aber weder Curriculum, Praxisanleitung, SOP noch Prüfungsvorbereitung der Schule.
Wähle Themen passend zum aktuellen Schul-, Klinik- oder Rettungswachenblock und gleiche sie mit dem Ausbildungsplan deiner Schule ab.
Nutze digitale Fälle zur fachlichen Wiederholung nach Übungen. Praktische Durchführung und Freigaben müssen vor Ort angeleitet und bewertet werden.
Bundesrechtliche Kompetenzen, Landesrettungsdienstrecht und lokale SOP sind nicht dasselbe. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben deiner Ausbildungsstellen.
Diese Quellen bildeten die Grundlage der redaktionellen Prüfung am 13. Oktober 2026. Inhalte, Fristen und Rechtslagen können sich ändern.
Nach Bundesrecht drei Jahre in Vollzeit; in Teilzeit darf sie höchstens fünf Jahre dauern.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe verlinkt eine amtliche landesweite PDF-Liste. Prüfe dort den aktuellen Stand statt ungeprüfte Verzeichnisse zu verwenden.
Für Baden-Württemberg nennt das Land das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 25, als landesweit zuständige Stelle.
Bei einem Ausbildungsträger oder einer anerkannten Schule nach deren aktueller Ausschreibung. Es gibt kein zentrales Bewerbungsportal für alle Plätze.
Das Regierungspräsidium stellt dafür ein Antragsformular bereit. Ob und in welchem Umfang angerechnet wird, ist eine behördliche Einzelfallentscheidung.
Nein. Medizingo ist eine unabhängige Lern-App und garantiert weder Zulassung noch Prüfungserfolg.